1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CheckTec GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der CheckTec GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der CheckTec GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungsund Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Terminund Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/ Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Terminund Preisänderungen eintreten können. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist die CheckTec GmbH von ihrer Lieferverpflichtung entbunden.

 

3. Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die CheckTec GmbH an die in ihren Angeboten enthalten Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage, Preisveränderungen während der Laufzeit
des Abrufvertrages berechtigen die CheckTec GmbH zur Preisanpassung. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Es sei denn, die Gegenansprüche sind vom Verkäufer anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines deutschen Gerichts festgestellt.

 

4. Termine und Lieferfristen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die CheckTec GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf höherer Gewalt oder auf Unvermögen des Vorlieferanten/Herstellers, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, insofern der Liefertermin um 3 Monate überschritten ist. Der Käufer ist im Übrigen wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er den Verkäufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich gemahnt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatz-Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die CheckTec GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Falls auf Verlangen des Käufers ein Lieferprogramm abgeändert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen oder eine Preisanpassung vorzunehmen.

 

5. Stornierung

Durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kann der Käufer jeden ausstehenden Auftrag ganz oder teilweise stornieren, vorausgesetzt, dass er dem Verkäufer die Stornierungskosten ersetzt, die ihm von diesem aufgegeben werden und die nach dessen Wahl entweder mit 30% der RechnungsSumme (netto) ohne Nachweis angesetzt werden oder durch Berechnung des tatsächlich entstandenen Schadens.

 

6. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Vollkaufmann, so hat er kein Widerrufs und Rückgaberecht gem. §312d BGB. Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung schriftlich zu widerrufen. Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten. Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch genommen, so ist die CheckTec GmbH berechtigt, vom Kunden Wertersatz zu verlangen. Für die Rücknahme im Zusammenhang mit dem Wiederruf muss der Kunde die Originalverpackung verwenden.

Ein Widerrufsrecht besteht in folgenden Fällen nicht:
6.1 bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücknahme geeignet sind;
6.2 bei der Lieferung von Verbrauchsgegenständen, Tintenpatronen, Toner, Farbbändern, Datenträgern
6.3 bei der Lieferung von Software
6.4 in den sonstigen Fällen des §312d Abs. 4 BGB.

 

7. Versendung und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der branchenüblich verpackten Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn freie Anlieferung vereinbart ist, oder diese ohne besondere Kostenberechnung durch den Verkäufer erfolgt.

 

8. Verpackung

Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen.

 

9. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht der Versand per Nachnahme erfolgt oder andere Zahlungsziele schriftlich festgelegt wurden. Die CheckTec GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenan-
sprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der CheckTec GmbH gutgeschrieben worden ist. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die CheckTec GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der CheckTec GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der CheckTec GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Die CheckTec GmbH ist berechtigt
Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die CheckTec GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die CheckTec GmbH ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Liefergegenstände und Teile werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum der CheckTec GmbH bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der CheckTec GmbH nicht zulässig.

 

11. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit der CheckTec GmbH Kontakt aufzunehmen und der Sachverhalt darzustellen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an CheckTec zu melden.

 

12. Gewährleistung

Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nächstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit
bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Keine Gewähr und Garantieleistungen übernehmen wir für Produkte, die in Folge unsachgemäßer Behandlung mechanische oder elektronische Defekte aufweisen oder nicht eindeutig nachweisbar von uns bezogen wurden.
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Soweit ein Produktmangel vorliegt, ist die CheckTec GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für etwaigen Datenverlust ausgeschlossen ist. Das Entfernen oder Beschädigen der
auf dem Produkt angebrachten Garantiesiegel, Barcodes, Warnhinweise oder sonstiger Aufkleber führt zu Verlust der Gewährleistung. Rücksendungen von Geräten können nur reibungslos und zügig abgewickelt werden, wenn das Gerät komplett mit allem Zubehör und der beigestellten Originalverpackung versehen ist. Fehlendes Zubehör wird gegebenenfalls kostenpflichtig ersetzt, sofern es zur Geltendmachung unserer oder Ihrer Garantieansprüche beim Vorlieferanten oder
Hersteller erforderlich ist. Die Originalverpackungen sind zu mindestens innerhalb der Gewährleistungsfrist sorgfältig aufzubewahren.

 

13. Haftung

Der Verkäufer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei CheckTec GmbH gekauften Speichermedien (Storage Systeme, Computer, Notebooks, Festplatten, Speichermedien, etc.) haftet die CheckTec GmbH nicht.

 

14. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden under der CheckTec GmbH erforderlich ist. Die Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

 

15. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Kempten ist der ausschließliche Gerichtsstand. Die Geltung des UNKaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.